Arbeitsrecht
Mit beiden Seiten bestens vertraut
Mit beiden Seiten Unsere Fachanwälte sind mit den Perspektiven von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen vertraut und für beide Personengruppen tätig.
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer befassen sich mit dem Arbeitsrecht oftmals erst dann, wenn es zu einem Streitfall kommt – beispielsweise wenn eine Abmahnung oder Kündigung ausgesprochen wird oder die Parteien unterschiedliche Vorstellungen davon haben, wie der Arbeitsvertrag im Alltag zu interpretieren ist.
Als Fachanwälte für Arbeitsrecht mit langjähriger Erfahrung kennen wir beide Seiten, ihre jeweiligen Sichtweisen, Ansprüche und Pflichten ganz genau. Deshalb empfehlen wir schon vor dem Abschluss eines Arbeitsvertrages, ihn auf mögliche Konflikte zu überprüfen.
Einvernehmliche Lösungen – wann immer sinnvoll und möglich
Eine vorausschauende Vertragsgestaltung beugt späteren Komplikationen in den betrieblichen Abläufen, erheblichen finanziellen Schäden, persönlichen Krisen und oftmals auch langwierigen gesundheitsbedingten Ausfallzeiten vor.
Gerade weil wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zu unseren Mandaten zählen und daher mit beiden Seiten bestens vertraut sind, können wir zu partnerschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen und einvernehmlichen Lösungen bei der Beendigung von Verträgen beitragen.
Legitime Ansprüche durchsetzen
Dies betrifft die Durchsetzung von Vergütungs- und Zeugnisansprüchen ebenso wie die Einschätzung der psychischen Belastung am Arbeitsplatz, das Einhalten von Kündigungsfristen und Verhandlungen zu Abfindungen etc. Inwieweit müssen Betriebsräte in bestimmte Entscheidungen einbezogen werden, und was ist bei betriebsbedingten Kündigungen zu beachten? Dies sind nur einige der vielen typischen Fragen, in denen wir täglich Rechtsberatungen vornehmen.
Unser Ziel:
Wir wollen die Beziehungen zwischen Unternehmen und ihren Mitarbeitern auf eine rechtssichere Basis stellen – vorausschauend, klar und für fair alle Beteiligten. Und im Falle eines Streitfalles setzen wir uns vehement dafür ein, die Rechte unseres Mandanten über alle Optionen hinweg – von der außergerichtlichen Einigung bis zum Prozess – durchzusetzen.
Gerhard H. Berstermann
Rechtsanwalt und Fachanwalt

Klaus Kohake
Rechtsanwalt und Fachanwalt

Rainer Muth
Rechtsanwalt und Fachanwalt

